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Corona-Kritiker aus dem Ethikrat entlassen

Kritik an Corona-Maßnahmen führt zur Entlassung

Das bayerische Kabinett unter Ministerpräsident Söder hat den Münchener Wirtschaftsethik-Professor Lütge nach dessen Kritik an den Corona-Maßnahmen aus dem Bayerischen Ethikrat entlassen. Als Grund nennt die Staatskanzlei „wiederholte öffentliche Äußerungen von Herrn Professor Lütge, die mit der verantwortungsvollen Arbeit im Ethikrat nicht in Einklang zu bringen sind und auf Dauer dem Ansehen des Gremiums Schaden zufügen könnten.“ Der Kabinettsbeschluss ist bereits am 2. Februar 2021 ergangen und war einstimmig, wie ein Sprecher der Staatskanzlei dem Bayerischen Rundfunk bestätigt.

Der Ökonom und Philosoph Christoph Lütge ist Lehrstuhlinhaber des Peter-Löscher-Stiftungslehrstuhls für Wirtschaftsethik an der TU München. Dort leitet er auch das TU Ethik-Institut für Künstliche Intelligenz, das vom Facebook-Konzern finanziell unterstützt wird.

Die Position von Prof. Lütge in aller Kürze

Prof. Lütge: „Ich halte Corona nicht für ungefährlich, halte aber die meisten Corona-Maßnahmen (Lockdown, Schließung von Schulen, Geschäften, Gastro etc., Maskenpflicht) für unnötig und völlig unverhältnismäßig. Sie erzeugen massive Kollateralschäden“.

Im BR-Interview mit Kontrovers sagte er etwa am 20. Januar (s. Video), dass das Durchschnittsalter der Corona-Toten bei etwa 84 Jahren liege. „Da stirbt man an Corona oder an etwas anderem, so ist es nun mal. Menschen sterben.“

Ist der Ethikrat nur ein Akklamationsgremium?

Was sagt der Vorgang über die gegenwärtige Verfassung der Politik im Hinblick auf das Management der Corona-Pandemie?

Da gibt es jetzt nichts mehr zu beschönigen: Der Fall des aus dem bayerischen Ethikrat abberufenen Wirtschaftsprofessors Lütge ist ein demokratischer Offenbarungseid. Allem Anschein nach soll der Ethikrat lediglich als willfähriges Gremium zur Unterstützung der politischen Kommunikation der Staatsregierung dienen. Versteht sich der Ministerpräsident etwa als „Staatratsvorsitzender“? Die Glaubwürdigkeit des Ethikrats ist schon beschädigt, noch ehe er überhaupt seine Tätigkeit richtig aufgenommen hat.

Kritik unerwünscht

Natürlich steht es der bayrischen Staatsregierung zunächst einmal frei, welche Personen sie in den Ethikrat beruft und zu anderer Zeit wieder entlässt. Im konkreten Falle wurde nun aber Prof. Lütge offenbar deswegen entlassen, weil er eine kritische Position zu den undifferenzierten Corona-Maßnahmen der Regierung vertrat. Dabei half es ihm nicht, dass er seine Kritik mittels rationaler Argumente untermauert hat.

Es ist eine schlichte Tatsachenfeststellung, wenn Prof. Lütge sagt, das Durchschnittsalter der an Covid-19 Verstorbenen liege bei etwa 84 Jahren. Damit spricht er keinem Älteren das Grundrecht auf Leben ab. Er hat auch keineswegs gefordert, diesem Personenkreis die intensivmedizinische Behandlung zu versagen und Hochbetagte quasi einfach zu sterben zu lassen, wie das in einem Kommentar der Ethikrat-Vorsitzenden, Susanne Breit-Keßler, völlig überzeichnet in den Raum gestellt wird. Vielmehr hat er mit seiner berechtigten Kritik die Verhältnismäßigkeit der Lockdown-Maßnahmen hinterfragt.

Einseitige Schutzmaßnahmen sind verantwortungslos

Der Schutz des Lebens aller und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sind wichtige Ziele. Sie dürfen aber nicht getrennt von den gravierenden Nebenwirkungen für die gesamte Gesellschaft verfolgt werden. Die bestehenden Corona-Maßnahmen sind unverkennbar einseitig ausgerichtet.

Nicht wenige Experten aus der Wissenschaft vertreten diese Auffassung und fordern schon seit geraumer Zeit abgewogene Maßnahmen, die alle gesellschaftlichen Schichten in den Blick nehmen. Mit seiner Kritik ist Prof. Lütge also nicht allein. Indessen finden diese kritischen Stimmen kaum Gehör. Merkel, aber auch Söder und viele andere Ministerpräsidenten haben ein kleines, elitäres Beratergremium um sich geschart, dem alleine sie vertrauen. Abweichende Meinungen werden da als störend wahrgenommen.

Von eigenen Versäumnissen ablenken

Im konkreten Falle von Prof. Lütge scheint es nun so, dass die bayerische Staatsregierung solche Kritik nicht erträgt. Vielleicht will man auch davon ablenken, dass man gerade beim Schutz der Ältesten in den Heimen kläglich versagt hat: Nur 1 % der Bevölkerung lebt in Heimen, dennoch entfallen auf diese Gruppe ein Drittel aller Corona-Todesfälle.

Die Hälfte der Coronatoten entfällt auf die 4 % Ältesten der Bevölkerung (d.h., Alter >= 84 Jahre). Insgesamt sind in der Altersgruppe 80+ etwa 70 % aller Covid-19-Sterbefälle zu verzeichnen. Umgekehrt entfallen auf die jüngere Hälfte der Menschen (<= 46 Jahre) gerade 1 % der Coronatoten. Trotz dieser Fakten weiß die Politik nichts besseres, als den pauschalen Lockdown inklusive Kita- und Schulschließungen.

Man kommt an der Erkenntnis nicht vorbei, dass die politischen Entscheider im Laufe der Corona-Pandemie nahezu nichts dazugelernt haben. Sie werden ihrer Verantwortung für die Gesellschaft als Ganzes nicht gerecht. Und nun kommt auch noch hinzu, dass Kritiker mundot gemacht werden sollen.

Demokratie am Scheideweg

Dem mündigen Staatsbürger sollte dieser ganze Vorgang eine Warnung sein: Die verbrieften Grundrechte sind keine Selbstverständlichkeit mehr. Unter dem Dogma einer einseitigen Gesundheitsfürsorge drohen sie im Zuge der Corona-Pandemie ausgehebelt zu werden.

Wenn wir nicht aufpassen, dann schlittern wir sehenden Auges in den fürsorglichen Überwachungsstaat, der vorgeblich immer ganz genau weiß, was gut für uns ist. Das ist dann nicht mehr die liberale Demokratie des Grundgesetzes.

Wir haben noch in diesem Jahr die Chance, mit unserer Stimme jedwedem staatlichen Dirigismus eine Absage zu erteilen.

Quellen:

[1] Bayern: Ein Professor nervt mit umstrittenen Thesen zu Corona den Ethikrat | Bayern (merkur.de)

[2] Bayern: Nach Kritik an Corona-Politik: Söder reagiert und wirft unliebsamen Professor raus | Bayern (merkur.de)

[3] Ethikrat: Staatsregierung entlässt Lockdown-Kritiker Lütge

[4] Prof Christoph Lütge im Interview: „Menschen sterben ja nicht nur am Virus“

[5] Corona-Gipfel: Gegenwind für Merkel und die Länder wegen Experten – „Andere Sichtweisen offenbar unerwünscht“ | Politik (merkur.de)

[6] Angela Merkel: Unerwarteter Corona-Angriff! Leopoldina attestiert „politischen Missbrauch von Wissenschaft“ | Politik (merkur.de)

[7] Die Corona-Pandemie: Alter ist der dominierende Risikofaktor | sumymus blog

Gericht verbietet Werte-Kurse

Kommentar zu einem Bericht im Münchner Merkur vom 04.12.2019

Wir stehen auf dem Boden des Grundgesetzes und leben in einem starken Rechtsstaat mit einer wehrhaften Demokratie. Die demokratischen Kräfte verteidigen die Werte der Verfassung und beweisen Haltung gegenüber den Gegnern der freiheitlich demokratischen Grundordnung. –  Soweit die Theorie, denn jetzt kommt die Realität: Wer diese Grundwerte ablehnt, z.B. weil er aus einem anderen Kulturkreis stammt in dem eben andere Regeln gelten oder weil er den Grundwerten unserer Verfassung aus religiösen Gründen heraus oder aus Gründen seiner Sozialisierung ablehnend gegenüber steht, der … na ja, der hat eben eine andere Meinung. Einen solchen Migranten darf man auf keinen Fall zur Teilnahme an einem „Grundkurs über die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ verpflichten, so die Entscheidung  des BayObLG auf eine entsprechende Klage der SPD und der Grünen hin. – Man darf gespannt sein, ob sie nicht morgen schon gegen den Unterricht in Staatsbürgerkunde an staatlichen Schulen klagen werden und als Ersatz dafür das Auswendiglernen ihres jeweiligen Parteiprogramms vorschlagen.

Es liest sich wie Satire, ist aber bittere Realität. Schon 2009 titelte Thilo Sarrazin in seinem Bestseller ebenso provokant wie hellsichtig “Deutschland schafft sich ab“.  Die AfD ist seit etlichen Jahren mit ähnlich klingenden Botschaften ziemlich erfolgreich. Alles total übertrieben? – Nein, eher noch geschönt. Es sind gerade die selbsternannten Verteidiger der Verfassung, die Hand an sie legen und sie letztlich ad absurdum führen. Nicht konservative Werte stellen eine Gefahr für das Grundgesetz dar, es ist der rot-grün getupfte Spaltpilz, der die Institutionen der Gesellschaft von innen heraus angreift und das Vertrauen der Bürger in den Staat aufs Spiel setzt.

SPD, Linke und Grüne sind sofort zur Stelle, wenn sie die Verfassung in ihrer ureigenen linkspopulistischen Interpretation in Gefahr sehen. Mit aller Verve greifen sie ein und beweisen „Haltung“ – vor allem dann, wenn es gegen den politischen Gegner im eigenen Lande geht. Das Grundgesetz seinem Sinne nach vor den wirklichen Feinden zu schützen, vor denen, die es ablehnen, vor denen, die es ignorieren und bekämpfen? – Aber nein, das wäre denn doch zu verwegen. Dazu bräuchte es Mut und Standhaftigkeit. Kann unter diesen Voraussetzungen Integration gelingen? Höchstens per Zufall! Die willigen und befähigten Migranten verunsichert man mit einem diffusen gesellschaftlichen Zerrbild und belässt sie ohne Orientierung. Die Unwilligen lernen, dass man in Deutschland auch ohne Kooperationsbereitschaft vom Staat versorgt wird und ganz gut über die Runden kommt. – Der Feind aller Integration ist Beliebigkeit.

Flüchtlinge und Einwanderer

Differenzierung ist nötig:
Hilfe für Schutzsuchende – Integration für Einwanderer

Wir schaffen das – ja, was denn genau? – Es kann ja nicht nur die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen gemeint sein, obwohl auch dies schon viele Kommunen an ihre Grenzen bringt. Von Integration ist die Rede. Wir wollen die Chance nutzen, die sich nach dem Zustrom von über einer Million Flüchtlingen unserem Land unverhofft bietet. Junge, gut ausgebildete Fachkräfte, die wir dringend brauchen, um die sich Industrie und Handel, Krankenhäuser, Pflegedienste und viele andere angesichts des demographischen Wandels reißen. Eine Riesenchance und fast schon ein Geschenk des Himmels … Oder ist das doch nur Wunschdenken?

Mit Optimismus und positivem Denken kann man mitunter auch verfahrene Situationen noch retten, man kann aber auch blauäugig auf den Abgrund zusteuern, wenn die Fakten ignoriert oder nicht angemessen gewürdigt werden.

Im vorliegenden Falle scheint mir Letzteres zutreffend. Ja, es gibt – zahlenmäßig – viele qualifizierte, manchmal sogar gut qualifizierte Asylsuchende. Man muss Ihnen offensive Integrationsangebote machen und ihre Potentiale nutzen. Vor allem muss man den Arbeitsmarkt schnell für sie öffnen, weil sinnhafte Beschäftigung und ein eigenverantwortliches Leben die Grundvoraussetzungen für Integration sind. Die weitaus überwiegende Mehrheit der Schutzsuchenden ist indessen gering bis gar nicht qualifiziert. Nach seriösen Schätzungen diverser Wirtschaftsforschungsinstitute sind 60 – 80 Prozent der Asylsuchenden sogenannte funktionale Analphabeten. Um sie zu integrieren, müssen wir – neben der Sprachbarriere – eine immens hohe Bildungs- und Kulturbarriere überwinden, von den z. T. religiös motivierten Hindernissen ganz zu schweigen. Und da bin ich sehr skeptisch, ob das überhaupt gelingen kann. Jedenfalls kenne ich rund um den Globus nicht ein einziges positives Integrationsbeispiel dieser Dimension und Komplexität in der Geschichte. Es geht hier also nicht um Pessimismus, sondern um Realismus.

Mit Naivität und Wunschdenken werden wir vor allem dies schaffen: Parallelgesellschaften, Vorstädte, in die sich niemand mehr hineintraut, Arbeitslosigkeit, soziale Verwerfungen, religiöse Radikalisierung und auf Dauer ausgerichtete Sozialkarrieren. Ein Blick nach Frankreich mag das Auge schärfen: Die Zuwanderer sind überwiegend wenig qualifiziert. Es haben sich eigengesetzliche Vorstädte entwickelt (Banlieues), die Nährboden für Terrorismus sind – Und dies alles trotz der überwiegend guten Sprachkenntnisse, was belegt, Sprachkenntnisse allein reichen noch lange nicht aus, Qualifikation und Integrationsfähigkeit sind entscheidend.

Angesichts dessen sollten wir zunächst in einer ehrlichen und differenzierten Diskussion von den Aufgaben reden und werden dann sehen, inwiefern daraus Chancen erwachsen. Auf jeden Fall müssen wir bei den Flüchtlingen ganz klar unterscheiden zwischen „nur“ Schutzsuchenden und (qualifizierten) Einwanderern. Für eine erfolgreiche Integration ist das entscheidend.

Bei allem Anspruch auf menschenwürdige Behandlung und dem Willen, Hilfe zu leisten: Emotionen sind keine politische Kategorie. Emotionen führen in der Politik regelmäßig zu kleineren oder größeren Katastrophen. Dieser Wahrheit müssen sich beide Seiten stellen, sowohl die fremdenfeindlichen Chaoten und Kriminellen als auch die zwar sympathischen aber nichtsdestotrotz naiv-kurzsichtigen Helfer. Am Ende schützt gut gemeint nicht vor schlecht gemacht, auch wenn einem der Helferimpuls etwas anders weismachen will. Dabei dürfen wir auch dies nicht vergessen: es gibt hier bereits ein Heer von etwa 3 Millionen Arbeitslosen, die meisten ganz „passabel integriert“ und der Sprache mächtig, nicht wenige sogar gut qualifiziert. Mit dem Blick darauf registriert man dann schon verwundert, dass noch gestern kein müder Euro mehr für Fortbildungsmaßnahmen, Bildung, Infrastruktur verfügbar war, und heute nun pro Flüchtling und Monat allein der Bund 670€ ausgibt, im Jahr in Summe mehr als 10 Milliarden.

Keine Frage, Hilfesuchenden muss man Hilfe gewähren, sofern man dazu in der Lage ist, das ist jenseits aller Gesetze ein Gebot der Menschlichkeit. Man muss sich umgekehrt aber auch über die naheliegende Hauptmotivation der Flüchtenden im Klaren sein. Es liegt im Wort „Schutz suchen“: Darum geht es vor allem, Schutz zu finden vor Krieg und Verfolgung. Unterstellen wie einstweilen, dass dies für die Mehrheit der Flüchtlinge zutrifft, obwohl dies mit Blick auf die demographische Zusammensetzung – 70% sind junge Männer – durchaus auch Fragen aufwirft. Wie gesagt, „Hilfe suchen vor Krieg und Verfolgung“ ist zunächst einmal etwas anderes, als einwandern in ein völlig fremdes Land mit völlig verschiedener Sprache und Kultur. Diese Unterscheidung muss man treffen, sonst sind jedwede pauschalen Integrationsangebote von vornherein zum Scheitern verurteilt. Integration ist zuallererst eine Forderung an den sich Integrierenden. Er muss es wollen! Er muss mit ganzer Kraft daran arbeiten. Er muss die Initiative ergreifen. Bei alldem müssen wir eventuelle Hindernisse aus dem Weg räumen.

Aber: Es gehört auch zur Menschlichkeit, dass wir von Schutzsuchenden nicht per se verlangen dürfen, sie mögen sich bitte integrieren. Man stelle sich doch nur umgekehrt vor, 1 Million Deutsche würde es aufgrund von Krieg und Elend nach Saudi Arabien verschlagen. Wie absurd erschiene uns die Forderung nach Integration in die saudische Gesellschaft.

Es ist ein historisches Versäumnis der deutschen Politik, und zwar aller Parteien, dass man es über Jahrzehnte nicht für nötig befunden hat, eine aktive und qualifizierte Einwanderungspolitik zu betreiben. Nun haben wir mehr als eine Million Schutzsuchende im Land und eine offene Frage: Sind das nun die benötigten Zuwanderer oder sind es eben Schutzsuchende? Ich denke, mehrheitlich trifft das Letztere zu. Diesen Menschen muss Europa im Rahmen der internationalen Möglichkeiten den benötigten Schutz gewähren, solange sie diesen benötigen, aber auch nicht länger. Das ist ganz klar nicht die Aufgabe eines einzigen Landes, sondern Europas insgesamt.

Anzumerken ist, dass die deutsche Politik, namentlich die der Bundeskanzlerin, durch die einseitige Schaffung von Fakten maßgeblich die gegenwärtig verfahrene Situation im Hinblick auf Europa mit verursacht hat. Die Bundeskanzlerin hat die Flüchtlinge gerufen, die Flüchtlinge sind gekommen. Das ist die Sicht in Europa. Leider ist diese Sicht nicht ganz falsch. Es ist eine politische Eselei ersten Ranges mit der sie sich selbst und Deutschland insgesamt ins Abseits manövriert hat. Menschlich ist die Motivation völlig verständlich. Eine schöne Geste der Empathie und Menschenfreundlichkeit.  Es ist aber eine Maßnahme, die die europäische Lösung massiv erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht hat.

Das ist genau die Art von politischer Irrationalität, die man fast schon als ein Kennzeichen deutscher Politik ausmachen kann. Die historischen Negativbeispiele mal ganz beiseitegelassen, kommt da aus jüngerer Zeit vor allem der überstürzte Atomausstieg in Erinnerung. Man kann da nur bewundernd und mit großem Respekt nach London, Paris und Wien schauen, wo die kritische Vernunft offenbar eine sichere Heimstatt gefunden hat, ohne dass man sich deswegen für weniger human hielte. Zu Recht, verantwortungsvolle Politik lebt von der Ratio. Emotionen haben in der Politik nichts verloren, sie schaffen Konflikte. Als Ratgeber für Lösungen taugen sie nicht und haben ihre Berechtigung allenfalls im symbolischen Sinne.

Zurück zu der rational nötigen Abgrenzung von Schutzsuchenden zu Einwanderern: Bei Letzteren müssen wir nicht aus Menschlichkeit tätig werden, sondern aus Eigennutz. Wir brauchen eine qualifizierte Einwanderung und haben das Recht und die Pflicht, die Regeln dafür selbst festzulegen. Das heißt einerseits, Ansprüche zu stellen und andererseits, aktiv bei der Integration zu unterstützen, durch staatliche Maßnahmen aber auch durch Abbau von Hindernissen.

Man muss sich nur einmal anschauen, wo in der Welt Integration passabel bis gut funktioniert. Es sind vor allem die Länder, die eine klare Vorstellung davon haben, welche Art von Zuwanderung sie benötigen, allen voran Kanada und Australien. Aber sogar in den USA funktioniert Integration weitaus besser als in Deutschland. Warum? Erstens, weil jedem Zuwanderer klar ist, dass er selbst initiativ werden muss und es kaum staatliche Unterstützung gibt. Zweitens, und genauso wichtig, weil man ihn auch aktiv werden lässt. Es ist doch klar, dass die Motivationslage eines Zuwanderers unter diesen Bedingungen eine völlig andere ist. Er will eine Chance und er bekommt sie.

Die deutsche Einwanderungspolitik dagegen ist völlig konfus. Wir gewähren einerseits ein Rundum-Sorglos-Paket und unterdrücken andererseits jede Form von Eigeninitiative. Ohne jegliche Differenzierung. Hier werden qualifizierte Zuwanderer, Schutzsuchende nach der Genfer Konvention, Asylsuchende nach Artikel 16 des Grundgesetzes und vermeintliche Wirtschaftsflüchtlinge zu einem Einheitsbrei verrührt und es wird pauschal von den daraus resultierenden großen Herausforderungen und Chancen gesprochen: Verwaltung, Verteilung Unterbringung, Soziallasten, Sprachkurse, Integration, Arbeitserlaubnis und mitunter auch Abschiebung. So kann das nichts werden. Man muss die nötigen Unterscheidungen in qualifizierte Zuwanderer und temporär Schutzsuchende treffen. Das kann und darf man nicht ignorieren. Das ist weder unmenschlich noch unzumutbar. Im Gegenteil, es ist nicht nur legitim, es ist ein Gebot der Vernunft. Ansonsten hat Integration auch für die, die integrationsfähig und -willens sind, keine Chance. Und es ist auch ein Gebot der Menschlichkeit, denn auch Integration kann man nicht pauschal verlangen (s. o.)

Doch auch wenn all die positiven Faktoren zusammentreffen und wir letztlich nur noch von den integrationswilligen qualifizierten Fachkräften reden, muss man sich klarmachen, dass  sich die realistische Zeitskala für eine erfolgreiche Integration, von Ausnahmen abgesehen, eher nach Generationen als nach wenigen Jahren bemisst. Integration ist die Aufgabe der Eltern, eine Aufgabe, die indessen erst von den Kindern und Kindeskindern wirklich gelöst werden kann. Auch dies keine Schwarzmalerei, sondern Realismus.

In Summe gibt es vier Aufgaben:

  1. Unterscheiden zwischen qualifizierten Einwanderern und „nur Schutzsuchenden“. Im Hinblick auf die obige Diskussion muss man in Teilen eigentlich einen Asylmissbrauch konstatieren. Nicht durch die Flüchtlinge, die suchen hier nur Schutz, sondern durch die Politiker, die Flüchtende vorschnell mit Einwanderern verwechseln. Zitat der Grünen Politikerin Göring-Eckert: „Wir haben Menschen geschenkt bekommen“. Nein, haben wir nicht. Das ist, mit Verlaub, hanebüchener Unsinn. Diese Vereinnahmung hilfesuchender Menschen für eigene ideologische Zwecke ist eigentlich ebenso bizarr, wie anmaßend. Unterstellen wir einstweilen, es sei nur „gut gemeint“.

Wir sind als Bürger dieses Staates aufgefordert, Hilfesuchenden Schutz zu gewähren. Das ist unsere moralische Pflicht. Und das ist unsere rechtliche Verpflichtung nach Artikel 16 GG. – Integration ist etwas ganz anderes. Integration ist etwas für Einwanderer. Und hier haben wir, wie oben dargelegt, gleichfalls Pflichten. Eine rationale, nämlich die, auf der Basis von selbst gesetzten Kriterien zu entscheiden, welche Einwanderer wir brauchen und die wir daher bei der Integration aktiv unterstützen wollen. Zugleich impliziert dies eine moralische Verpflichtung: Wir müssen den anderen klar sagen, dass die Gewährung von Schutz temporär ist und dass es keine auf Dauer angelegte Bleibeperspektive als Einwanderer gibt. Dies muss man ergänzen um Einzelfallentscheidungen auf der Grundlage humanitärer Überlegungen.

Im Ergebnis wird das darauf hinauslaufen, dass von 1 Million Asylbewerbern am Ende einige hunderttausend integrationswillige und integrationsfähige qualifizierte Einwanderer und Neubürger werden. Vielleicht mehr, vielleicht weniger. Auch wenn wir uns eine größere Anzahl wünschen würden, gleichviel, Politik darf Realitäten nicht ignorieren und Teil der Realität ist, es gibt Einwanderer, die einen positiven Beitrag leisten können, und es gibt andere, bei denen genau dies sehr unwahrscheinlich ist. Daran ist nicht Unmenschliches und auch nichts Verwerfliches. Es gibt kein Recht auf Einwanderung!

Es ist im Übrigen eine Beziehung auf Augenhöhe. Genauso wie sich der Zuwanderer entscheiden kann, nach Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien oder wohin auch immer zu gehen, darf umgekehrt auch der jeweilige Staat seine Interessen vertreten und das eine Einwanderungsbegehren begrüßen, das andere aber ablehnen, je nach den selbst gesetzten Kriterien. Mit dem Asylrecht hat das absolut nichts zu tun.

  1. Aktive Integration für qualifizierte Einwanderer. Wenn die obige Unterscheidung getroffen ist, dann macht Integration wirklich Sinn und ist erfolgversprechend. Der Einwanderer will hier Fuß fassen und er bringt das nötige Rüstzeug dafür mit. Das ist eine geeignete Grundlage für eine erfolgreiche Integration: Motivation + Fähigkeit + Chance + Unterstützung. Dabei kann man auch an Starthilfen im Sinne von Darlehen denken. Jedenfalls ergeben sich hier echte Perspektiven für beide Seiten, vorausgesetzt, der deutsche Verwaltungsapparat wächst über sich hinaus und lässt auch einmal alle Fünfe gerade sein. Die Starrheit der Verwaltung ist vermutlich das größte Integrationshindernis. Mehr Flexibilität und weniger Gängelung würden im Übrigen auch den Altbürgern gut tun.

Davon abgesehen muss man hier auch gar nicht warten, bis die gewünschten Einwanderer über die Balkanroute oder wie auch immer beschwerlich als Asylbewerber ins Land kommen. Aktive Integrationsunterstützung darf ruhig auch früher beginnen, z.B. bereits im Heimatland; dort könnten die Botschaften erste Anlaufstellen sein. Das nimmt den Druck aus Asylverfahren, da haben Einwanderer sowieso nichts zu suchen.

  1. Schutzsuchenden die benötigte Hilfe gewähren, am besten auf europäischer Basis. Deutschland allein kann das nicht leisten. Im Übrigen gibt es natürlich kein Recht eines Schutzsuchenden auf Asyl in einem bestimmten Land. Dies sei all jenen gesagt, die sich, statt Politik aktiv zu gestalten, lieber hinter dem Grundgesetz verstecken. In diesem Zusammenhang muss man auch unbequeme Wahrheiten aussprechen: Die Asylstandards müssen europaweit angeglichen werden, dann wird sich das Problem der europaweiten Verteilung von Asylsuchenden von selbst lösen. Dazu gehört auch die Infragestellung des Schengen-Raums. Wenn durch das Wiederaufleben nationaler Grenzen Schaden für den europäischen Binnenhandel droht, werden sich viele Verweigerer-Staaten überlegen, ob die Aufnahme von moderaten Flüchtlingskontingenten nicht doch die attraktivere Lösung sein könnte.

Im Übrigen kann es nicht sein, dass einzelne Länder wie Deutschland, Österreich oder Schweden einerseits Flüchtlinge aufnehmen und damit hohe zusätzliche, im Kern europäische Lasten übernehmen, andererseits aber brav ihre EU-Beiträge entrichten, die wiederum den Verweigerern zu Gute kommen. So wird man eine europäische Lösung kaum erzielen. Es sei an dieser Stelle nochmals auf die nötige politische Ratio verwiesen:  Den Verstand benutzen und zielorientiert handeln, statt stur am Buchstaben einer Regel zu kleben, während andere Regeln von Dritten offen verletzt werden. Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, dass sich die gewählten politischen Vertreter für ihre Interessen einsetzen. Im Übrigen haben sie darauf einen Amtseid geleistet.

Das Grundgesetz selbst kennt natürlich keine Obergrenze für Flüchtlinge, das heißt doch aber nicht, dass es keine politische Obergrenze geben kann, die muss man noch nicht einmal konkret benennen. Das Grundgesetz ist keine Maschine, und auch eine Regierung muss auf Basis von Fakten intelligent entscheiden. Stures Festhalten an Buchstaben ist kein Kennzeichen von Intelligenz. Glaubt irgendjemand ernsthaft, die vielgerühmten Väter und Mütter des Grundgesetzes würden den Asylartikel vor dem Hintergrund von möglicherweise Millionen von Asylsuchenden aus einem völlig fremden Kulturkreis genauso verfasst haben? Im Grundgesetz steht im Übrigen nicht, wie dieses zu gewährende Asyl auszugestalten ist. Es gibt Spielräume und die muss man nutzen. Auf jeden Fall muss man Vernunft walten lassen.

Niemand will Art. 16 GG ändern, das ist weder nötig noch wünschenswert. Intelligent anwenden, das ist erforderlich und angebracht. Hier verhält es sich ähnlich wie mit dem Wunder in der Bibel: Zu seiner Zeit hatte es einen Wert zur Bezeugung der realen Macht Gottes über die Welt. Heute ist es dem Verständigen eine Metapher für die Macht Gottes. Das ist viel, aber offenkundig nicht dasselbe. Der Unterschied liegt darin, naiven Glauben an überirdische Mächte zu ersetzen durch eine auf moralischen Werten gegründete aufgeklärte Weltsicht. Diese Unterscheidung zu treffen kann man auch von Politikern erwarten, die ihre Entscheidungen normalerweise für alternativlos halten.

Was heißt nun, Vernunft walten zu lassen in diesem Sinne? Es heißt konkret, Hilfesuchenden Schutz gewähren auf der Basis von humanitären Erwägungen im Einklang mit rationalen politischen Überlegungen. Dabei müssen auch die grundlegenden Anforderungen an ein Mindestmaß von staatlicher Kontrolle zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in Rechnung gestellt werden. Es ist ein völlig unhaltbarer Zustand, dass sich aktuell hunderttausende Asylbewerber unregistriert in Deutschland aufhalten und mehr oder weniger frei bewegen. Von mindestens 200000 Flüchtlingen kennen die Behörden gegenwärtig den Aufenthaltsort nicht. Gleichzeitig ist man sich sicher, dass darunter natürlich keine Terroristen sind. Absurd! Würde man dasselbe für Griechenland konstatieren müssen, wären unsere Politiker schnell mit dem Wort von der Bananenrepublik zur Stelle. Es ist eine bestürzende Erkenntnis, zu sehen, dass die Regierung offenbar unfähig ist, für ein geordnetes Verfahren zu sorgen. – Folgendes Prozedere ist menschenwürdig und hält die Ordnung aufrecht.

  • Grenznahe Unterbringung der Flüchtlinge in Sammelunterkünften bis zu Erfassung der persönlichen Daten und der finalen Bearbeitung des Asylantrags, wofür ein Zeitraum von maximal 6 Monaten gewährleistet werden soll. Um ein ordnungsgemäßes Verfahren sicherzustellen, darf man dabei auch zeitliche befristete Kontingente nicht ausschließen. Was daran sollte unmenschlich sein, Bedrohten in Sammelunterkünften für eine Übergangszeit Schutz zu gewähren und sie zu versorgen? Ist denn der Standard in den Herkunftsländern oder den Lagern in der Türkei höher, sind sie dort menschenwürdiger untergebracht? Wohl kaum! Der Asylantrag muss sich „moralisch“ verstehen als Antrag auf Asyl in Europa. Solange es dieses einheitliche europäische Asylrecht nicht gibt, ist ersatzweise die Genfer Flüchtlingskonvention zugrunde zu legen. Spätestens nach Ablauf der genannten 6 Monate muss eine Entscheidung getroffen werden …

(A) Ob die Person als qualifizierter Einwanderer nach Punkt 1 ein Integrationsangebot für den dauerhaften Verbleib in Deutschland bekommt und damit an eine Kommune weitergeleitet wird, die  das am besten geeignete Integrationsumfeld für genau diesen Zuwanderer bietet.

(B) Ob die Person als „europäischer Asylant“ anerkannt wird und damit eine befristete Bleibeperspektive in Europa bekommt. Die Verantwortung geht damit sofort auf die Europäische Kommission über. Sie steht über die nachgeordneten Behörden in der Pflicht, die betreffende Person an einen EU-Mitgliedsstaat zum weiteren Aufenthalt zu vermitteln. Gelingt ihr das nicht, bleibt die Person in der Sammelunterkunft oder wird in eine andere europäisch geführte Sammelunterkunft verlegt. Die weiter entstehenden Kosten trägt die EU-Kommission (sie refinanziert sich dazu aus dem EU-Haushalt in gleichen Teilen zu Lasten der anderen Etats, mit dem Ergebnis, dass Zahlungsempfänger aus dem EU Topf künftig weniger bekommen).

Selbstverständlich, die Personen die auf diesem Wege Deutschland zugewiesen werden, verlassen die Sammelunterkunft und werden  auf ausgewählte Kommunen verteilt mit der klaren Maßgabe eines befristeten Schutzstatus und einer befristeten Aufenthaltserlaubnis . In diesem Falle ohne Integrationsangebot, erstens, weil die vorhergehende Prüfung ergeben hat, dass diese Integration nicht aussichtsreich ist, zweitens, weil wir es uns aus sozialpolitischen Gründen nicht erlauben können, eine Sondergruppe von nicht oder nur schwer integrierbaren Menschen dauerhaft zu versorgen, drittens, weil die innere Sicherheit angesichts dauerhaft nicht integrierbarer Gruppen nicht gewährleistet werden kann. Im Sinne der Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung sollte dabei in der Regel eine Residenzpflicht verfügt werden. Für einen zu definierenden Anteil dieses Personenkreises kann man dabei ein ergänzendes Integrationsangebot auf der Basis von humanitären Erwägungen machen (z.B. als Quotenregelung), doch muss dies im Hinblick auf die obigen Punkte restriktiv geschehen.

(C) Ob die Person kein Asyl bekommt und abgeschoben wird. Auch in diesem Falle geht die Verantwortung sofort auf die Europäische Kommission über. Sie steht über die nachgeordneten Behörden in der Pflicht, die betreffende Person abzuschieben und die Kosten dafür zu übernehmen (auch dies refinanziert aus dem EU-Haushalt in gleichen Teilen zu Lasten der anderen Etats, mit dem Ergebnis, dass Zahlungsempfänger aus dem EU Topf künftig weniger bekommen). Im Einzelfall können humanitäre Erwägungen zu Gunsten des Asylbewerbers die temporäre Duldung nach sich ziehen.

  1. Aktive Mitwirkung bei der Schaffung der Voraussetzung für die Rückführung der Schutzsuchenden in ihre befriedeten Heimatländer. Vielleicht die schwerste Aufgabe und von einem einzelnen Land ohnehin nicht zu leisten. Hier ist mindestens Europa gefordert, aber auch Europa kann es nicht alleine richten. In der Verantwortung stehen insbesondere auch die USA und Russland. Die USA als Hauptauslöser der Nahostkrise und der Bildung des IS in der Folge der Irakinvasion. Russland als enger Verbündeter Syriens. Weiter auch Großbritannien als ehemalige Kolonialmacht im Nahen Osten und Alliierter der USA im Irakkrieg. Und natürlich die Regionalmächte Saudi Arabien, Iran und Türkei.

Die derzeitige europäische Strategie, die Außengrenzen gegen Flüchtlinge zu sichern und der Türkei gegen Cash die Hauptlast für die Versorgung der syrischen Flüchtlinge aufzubürden ist ebenso heuchlerisch wie kurzsichtig.

Was ist moralisch daran, die Flüchtlinge beim Versuch, die europäische Grenze zu überschreiten abzuweisen (wohl doch mit Gewalt, wie sollte es sonst gehen), zugleich aber das humanere Prozedere der tageweise Kontingentierung an der österreichisch-slowenischen Grenze als unmenschlich zu verdammen.

Was ist moralisch daran, die Flüchtlinge in riesigen türkischen Flüchtlingslagern mit dürftigem Standard zu wissen, und dafür auch noch Geld zu zahlen, zugleich aber jedwede Form von grenznahen Sammelunterkünften in Deutschland und der EU für einen Verstoß gegen Artikel 16 GG zu halten. Offenbar ist die Überlegung, aus dem Auge, aus dem Sinn. Unabhängig davon begibt man sich mit der Türkeikarte in die Geiselhaft eines autokratischen Systems, das als eines der Mitverursacher der Misere gelten darf. Stichwort Kurdenpolitik und Unterstützung des IS.

Solange die Situation in Syrien selbst noch nicht sicher ist, bleiben nur Schutzzonen und Sammelunterkünfte in der Region; die Türkei und andere angrenzende oder in der Nähe liegende Länder wie Saudi Arabien und die Golf-Staaten eingeschlossen. Diese Lager muss man als UNO Sammelunterkünfte betreiben und ausreichend finanzieren. Dafür braucht die UNO ein Mandat. Ausnahmslos alle oben genannten Parteien stehen da in der Pflicht. Aus dieser relativen Nähe heraus haben die Menschen eine Perspektive zur Rückkehr in ihr Land und den Wiederaufbau. Auch dabei muss man sie unterstützen (vor allem jene, die zuvor alles zerbombt haben).