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Gleich, gleicher, Gleichmacherei

Equal Pay Day – ein Irrtum macht Karriere

Im Jahr 2023 wird der Equal Pay Day in Deutschland – wie auch schon im Jahr 2022 – am 7. März begangen. Was ist eigentlich der Equal Pay Day? Das Thema ist die – je nach Sichtweise tatsächlich bestehende oder auch nur konstruierte – Lohnlücke (Gender Pay Gap) zwischen den Geschlechtern. Konkret geht es um gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Oder geht es nur um Gleichmacherei? – Der Equal Pay Day ist der Tag, an dem … da fängt es schon an, es sind mindestens zwei unterschiedliche Definitionen für die Bestimmung des Equal Pay Day im Umlauf … und beide sind falsch. Näheres findet man hier: (NOT) EQUAL PAY DAY.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Kampf dem Gender Pay Gap?

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Das klingt vernünftig, das ist gerecht. Aber ist es in der Realität wirklich so simpel? Lässt sich der Kampf gegen die teilweise bestehende Lohnlücke zwischen den Geschlechtern (Gender Pay Gap) tatsächlich auf diese einfache Formel herunterbrechen Jedenfalls hat sich jetzt auch das Bundesarbeitsgericht mit der Thematik befasst.

Damit wir uns nicht missverstehen, natürlich sollen zwei, die unter den gleichen Bedingungen und mit denselben Voraussetzungen die gleiche Arbeit machen und in Summe die gleiche Leistung erbringen auch das gleiche Gehalt bekommen. Und zwar völlig unabhängig von Faktoren wie Geschlecht, Rasse, Religion, Aussehen etc. Das ist aber ersichtlich etwas anderes als die platte Parole gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Warum sollten individuelle Unterschiede, die potentiell oder tatsächlich Auswirkungen auf die Arbeit haben keine Rolle spielen dürfen? Wäre das so, dann müsste man von Gleichmacherei sprechen.

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Gender Pay Gap

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Februar 2023 hat es in sich: Die höchsten deutschen Arbeitsrichter sprachen einer Arbeitnehmerin sowohl die Lohndifferenz der Vergangenheit, als auch immateriellen Schadensersatz zu. Ein männlicher Kollege mit der gleichen Tätigkeit und der gleichen Betriebszugehörigkeit hatte von Anfang an ein höheres Gehalt bezogen, da er – so der Arbeitgeber – „besser verhandelt“ hatte. Ebenso war ihm zu einem früheren Zeitpunkt eine Gehaltserhöhung gewährt worden.

Das Bundesarbeitsgericht ließ dieses Argument nicht gelten: „Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt.“ – so die Aussage der gerichtlichen Pressemitteilung.

Was kann der Sigismund dafür, dass er so schön ist?

Geht es hier wirklich um gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit oder ist das ein Fall von Gleichmacherei? Hätte der Kollege nur deswegen mehr bekommen, weil er männlichen Geschlechts ist, so wäre das zweifellos ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung und ganz klar zu beanstanden. Die in der Pressemitteilung wiedergegebene Begründung ist indessen nicht stichhaltig. Der Kollege hatte ja nicht mehr bekommen, weil er männlichen Geschlechts ist, sondern, weil er besser verhandelt hatte. Das ist ein Unterschied. Ein wesentlicher Unterschied! Niemand hatte die klagende Kollegin daran gehindert, Argumente ins Feld zu führen, die aus Sicht des Arbeitgebers ein höheres Gehalt hätten rechtfertigen können.

Wenn zwei sich unterschiedlich verhalten, dann ist das offensichtlich nicht dasselbe.

Vielleicht hat das Gericht noch andere Gründe in petto, vielleicht liegen die Details im konkreten Falle anders als es bisher kommuniziert wurde. Nach dem bisher veröffentlichten Kenntnisstand zu urteilen, halte ich die Entscheidung allerdings für fragwürdig.

Gleich, gleicher, Gleichmacherei: Egalitarismus

Vorausgesetzt, die schriftliche Urteilsbegründung bestätigt die Aussage, dass das individuelle Verhandlungsgeschick kein hinreichender Grund für die Gewährung eines höheren Gehalts ist, so wäre dieser Rechtsspruch ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in den Sozialismus. Dass dieses Urteil inmitten der Hochphase des Karnevals gesprochen wurde ist wohl nur Zufall. Es sagt aber dennoch viel über die hierzulande das ganze Jahr über herrschende und von Jahr zu Jahr groteskere Possen reißende Narretei. Und nicht nur hier, die ganze EU ist vom Virus des Egalitarismus befallen. Der Gerechtigkeitswahn unter dem Deckmantel der Gleichbehandlung treibt immer skurrilere Blüten. Und dies auf Kosten der Freiheit des Individuums, indem der Gestaltungsspielraum des Einzelnen immer stärker eingeengt wird.

Die Lohnlücke (Gender Pay Gap) und die Wirklichkeit

Die Mär vom Gender Pay Gap in Höhe von 18 % oder gar 22 % wird zwar jedes Jahr aufs Neue wiederholt, wahrer wird sie damit aber nicht. Bereinigt um die wichtigsten gesellschaftlichen Unterschiede (Berufswahl, Erwerbsbiographie) bleibt am Ende eine Lücke von ca. 5 %. Das ist mehr oder weniger irrelevant, weil die Gehaltsunterschiede für dieselbe Tätigkeit auch in Gruppen mit gleichartigen Voraussetzungen und Erwerbsbiographien teilweise ein Mehrfaches davon betragen können. Und natürlich spielt Verhandlungsgeschick da ebenfalls mit hinein. Bei Männern jedenfalls. Und warum sollte es bei Frauen anders sein? Kann man ihnen nicht zumuten, dass sie klug verhandeln und auf ihren Vorteil bedacht sind? Dass sie Argumente ins Feld führen, die den Arbeitsgeber überzeugen? Dass sie etwas riskieren? – Doch, das kann man, aber offenbar ist das für einige von ihnen unter ihrer Würde, sie beschreiten lieber den Rechtsweg.

Vor allem differiert die Bezahlung in den unterschiedlichen Berufen

Wahr ist, dass Frauen sehr oft in Berufen tätig sind, die schlecht bezahlt werden. Wahr ist aber auch, dass ein weiblicher Ingenieur i. d. R. mehr verdient als eine männliche Erzieherin. Es ist daher Unsinn, diesen systemischen Unterschied in die Lohnlücke hineinzurechnen und als Ungleichbezahlung zwischen Männern und Frauen zu brandmarken. Das ist eine ganz andere Baustelle.

Wenn zwei bei sonst gleichartigen Voraussetzungen unterschiedlich verdienen, dann gehen sie in den meisten Fällen auch verschiedenen Tätigkeiten nach.

Es geht hier absolut nicht um Gleichstellung, es geht um Gleichmacherei. Die im Grundsatz freie Entscheidung des Individuums, diesen oder jenen Beruf zu ergreifen determiniert die Gehaltserwartungen zu einen großen Teil. Die Geschlechterthematik ist nur vorgeschoben.

Wie clever darf man sein?

Wenn jemand besser verhandelt und es schafft, so sein Gehalt zu erhöhen, dann ist er seinem Arbeitgeber offensichtlich dieses höhere Gehalt wert. Die Vermutung liegt nahe, dass die betreffende Person dieses Verhandlungsgeschick auch gegenüber Kunden und Auftraggebern unter Beweis stellt, also z.B. die besseren Argumente ins Feld führt und somit die Belange der Firma besser vertritt, als jemand, der noch nicht einmal für seine eigenen Interessen angemessen einzutreten in der Lage ist. Mit anderen Worten: Verhandlungsgeschick ist ein Indiz für eine höhere Leistung zu Gunsten der Firma. Das gilt völlig unabhängig vom Geschlecht des Arbeitnehmers.

Sicher gibt es egoistische Dampfplauderer und Blender, die vor allem ihr eigenes Wohl im Auge haben und für die Firma nur wenig leisten. Über kurz oder lang kommt das aber auf.

Ansonsten gilt: Smarte Mitarbeiter helfen der Firma, Paragraphenreiter schaden ihr.

Gleichmacherei und das Leistungsprinzip

Wohin soll solche Missachtung individueller Unterschiede führen? Am Ende führt es dazu, dass der Arbeitgeber seinem gut verhandelndem Arbeitnehmer kein höheres Gehalt anbietet, weil er ansonsten ja allen anderen das gleiche Angebot machen müsste. In der Konsequenz kündigen die besonders guten und leistungsfähigen Mitarbeiter oder sie resignieren und schalten um auf Durchschnittsleistung, weil ihr Engagement ohnehin nicht honoriert wird. In beiden Fällen hat die Firma ein Problem.

Welches Problem? – Das kann man erahnen, wenn man an den Zustand der öffentlichen Verwaltung denkt. In der Verwaltungsbürokratie ist der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ verwirklicht (wobei es in der Wirtschaft nur selten „die gleiche Arbeit“ gibt und die Abläufe auch nicht so stark formalisiert sind). Führt das etwa dazu, dass sich die Angestellten und Beamten besonders ins Zeug legen, um ein höheres Gehalt zu bekommen? – Na ja, für diese Vermutung gibt es kein Indiz. Die Folge ist die sprichwörtliche Ineffizienz der Verwaltung. Der Staat kann sich das leisten, weil er vom Steuerzahler finanziert wird und die nötigen Einnahmen auf dem Wege der Steuererhöhung weitgehend frei nach seinem Bedarf bestimmt und erforderlichenfalls erhöht. In der freien Wirtschaft funktioniert dieses Modell nur ausnahmsweise und allenfalls für eine begrenzte Zeitspanne.

Natürlich gilt auch in der Verwaltung das Leistungsprinzip – und zwar das Prinzip der Durchschnittsleistung. Damit wären wir wieder beim Sozialismus.

Wo bleibt die Vertragsfreiheit?

Ohne Frage ist das vorliegende egalitaristische Urteil ein Eingriff in die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers. Gewiss ist es die Aufgabe des Staates, für einen einheitlichen Rechtsrahmen zu sorgen und diesen durchzusetzen. Es ist aber nicht seine Aufgabe, in die Mechanismen des Marktes einzugreifen, Werturteile vorzugeben oder die freiwilligen Entscheidungen von Marktteilnehmern zu sanktionieren.

Wie kann man das fortspinnen? Immobilienmakler werden dazu verpflichtet, die Eigentumswohnungen im neu erstellten Wohnblock an alle Interessenten zum gleichen Preis zu verkaufen, unabhängig davon, wie gut der potentielle Käufer verhandelt. Autohändler müssen für gleich ausgestattete Autos allen Käufern das identische Angebot machen. Und wenn sie einem Käufer einen Rabatt einräumen, dann müssen sie denselben Nachlass allen anderen gewähren.

Und ist es denn überhaupt rechtens, dass eine Firma ein bestimmtes Produkt, das es baugleich auch von der Konkurrenz gibt, nur aufgrund des besseren Marketingkonzepts teurer anbieten und damit einen höheren Erlös erzielen kann? Darf überhaupt der Verkäufer Provision für seine höheren Verkaufserfolge bekommen, wo er doch das Produkt gar nicht selber herstellt und vielleicht nur deswegen mehr Produkte absetzt als seine Kollegen, weil er mit den Kunden besser verhandelt? – Absurd! Das ist Gleichmacherei auf Kosten des Individuums und gegen den Markt. Der Wettbewerb wird außer Kraft gesetzt. Und mit ihm a la longue auch das Leistungsprinzip.

Resümee

Urteile, wie das des Bundesarbeitsgerichts können nur dann entstehen, wenn das Denken der Protagonisten von planwirtschaftlichen Vorstellungen und behördenmäßigen Abläufen bestimmt wird. Offensichtlich ist das der Fall.

Im Ergebnis reden wir hier von Egalitarismus und damit von Sozialismus. Und der führt bekanntlich dazu, dass am Ende alle weniger haben. Und zwar alle gleich wenig! Vor Gericht gilt das dann sicherlich als gerecht.

In einer freien, vom Wettbewerb bestimmten Wirtschaft benötigt man solche juristische Gleichmacherei nicht. Der Wettbewerb selbst sorgt dafür, dass die gleiche Arbeit auch gleich entlohnt wird. Jedenfalls in der großen Perspektive.


[1]: Zum Equal Pay Day: (Not) Equal Pay Day – sumymus blog – Equal Pay Day

[2]: Wohin steuert Deutschland? – sumymus blog