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Die schreckliche Tat von Hanau

Nach allen Informationen die schon jetzt für jedermann zugänglich sind, ist es ziemlich offenkundig, dass der Täter von Hanau an einer besonders extremen Form von krankhaftem Verfolgungswahn litt. Seine Paranoia musste sich früher oder später Bahn brechen. Es ist kaum erklärlich, wie seine schwere Psychose im Vorfeld dauerhaft unerkannt bzw. unbehandelt bleiben konnte. Verfolgungswahn ist indessen kein politisches Statement.

Ein Dokument des Wahns

Dazu exemplarisch der folgende Ausschnitt aus seinem Manifest mit der Überschrift „Einklinken in das Gehirn„:

„Wie bereits erwähnt, habe ich während des Sommers 2001 an verschiedenen Tagen in meiner Wohnung mit dem Geheimdienst gesprochen. Unter anderem bat ich, dass ich in Kenntnis der neusten geheimdienstlichen Methoden komme.

Diesem Wunsch sind sie nachgekommen, indem ich die Möglichkeit des „einklinken in das Gehirn eines anderen“ per Traum illustriert bekommen habe.

In diesem „Traum“ sah ich meinem Vater mit einem Telefon am Ohr die Treppe in unserem Haus herunterkommen, während ich unten stand.

Kurz darauf sah ich eine „Frau“, welche ebenfalls ein Telefon an Ihr Ohr hielt und zu mir zugewandt sprach, „dass geht noch viel krasser“.

Sie verdeutliche mir somit, dass sie somit beeinflussen konnte, dass mein Vater mit mir anfing zu sprechen und auch die Inhalte bzw. die Stimmungslage meines Vaters beeinflussen konnte.

Anmerkung: Um Missverständnisse vorzubeugen, nach meinem jetzigen Kenntnisstand geht die Manipulation auch ohne ein physisches Telefon – das Telefon ist also als Methapher zu verstehen.“

Soweit der Auszug aus dem Manifest des Attentäters von Hanau, Tobias R.

So geht es weiter über insgesamt 24 Seiten. Darunter finden sich auch Abschnitte über Hollywood-Filme, zu denen der Täter unfreiwillig die Inspiration gegeben haben will. Auch die Kriege in Afghanistan und im Irak will er durch seine Gedanken ausgelöst haben. Der bis ins Absurde gesteigerte Verfolgungs- und Größenwahn dieses Menschen nimmt mit jedem weiteren Satz groteskere Züge an. Es wird förmlich greifbar, dass hier ein zutiefst psychotischer Mensch jeden Realitätsbezug verloren hat.

Die Erlösung der Menschheit als Fernziel

In den breit dargelegten Wahnvorstellungen kommt sein krudes rassistisches Weltbild eher beiläufig zur Sprache. Er will ganze Völker vernichten, hauptsächlich deswegen, weil er meint, sie würden den technischen Fortschritt verlangsamen. Im Ergebnis dauere es deswegen länger, bis die Menschheit die wissenschaftliche und technische Fähigkeit zu endgültigen „Lösung des Rätsels“ erreicht habe. Dabei meint er die Frage, „Wie kann ein Universum entstehen, was hat es damit auf sich, wie kann Leben generell entstehen, wie konnte der Mensch entstehen, wo führt das alles hin?„.

Sein finaler Plan war aber dieser: Er will in der Zeit zurückreisen und die Erde zerstören, bevor sich das Leben und damit auch die Menschheit auf ihr entwickeln konnte. Millionenfaches Leid könne so quasi ungeschehen gemacht werden. – Das muss man nicht mehr kommentieren.

Das Ganze ist so verworren und durchsetzt von Verschwörungstheorien und wahnhaften Vorstellungen bis hin zur denkbar krassesten Form von Verfolgungswahn, dass jeder halbwegs vernünftige Leser nur zu einem Schluss kommen kann: Dieser Mensch ist hochgradig paranoid und potentiell höchst gefährlich. Die Motivation für seine Tat ist nicht politischer Natur. Verfolgungswahn ist kein politisches Statement. Es handelt sich um einen geisteskranken, um einen extrem psychotischen Täter. Um dies zu erkennen braucht man noch nicht einmal einen Psychiater oder Neurologen. Indes kommen die Fachleute zum selben Ergebnis (s. Offener Brief an den Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank zum Attentat von Hanau).

Einen rechtsradikalen oder rechtsextremistischen Hintergrund kann man in diesem Bekennerschreiben schwerlich ausmachen. Es scheint fast so, als hätte er in seinem Wahn genauso gut Braunkohlekraftwerke als Hemmschuh des Fortschritts ausmachen können. Etwa mit der Konsequenz, man müsse sie zerstören. Das wäre natürlich ungleich schwerer zu bewerkstelligen gewesen. Würde man in diesem Fall z.B. Klimaaktivisten oder einschlägige Parteien als die geistigen Väter und Anstifter zur Tat gebrandmarkt haben? Das wäre ebenso abstrus wie die jetzige Verortung als rechtsextremistische Tat.

Die mörderische Tat eines Geisteskranken

Nach dem Vorstehenden ist es gar zu billig und inhaltlich absolut verfehlt, diese ungeheuerliche Tat simplifizierend als Beleg für einen möglicherweise erstarkenden Rechtsextremismus zu nehmen. Das geht am Kern des Problems und der grauenvollen Tatausführung vollkommen vorbei. Auch wenn die Diskussion trefflich in die Zeitläufte und das Narrativ von der rechten Gefahr passt, die Faktenlage ist eine andere.

Das muss man deswegen so deutlich sagen, weil die irrige Analyse unweigerlich die falsche Lösung nach sich ziehen wird. Gegen Psychopaten und Verfolgungswahn helfen weder Gesetze noch gutes Zureden. Glaubt denn jemand ernsthaft, man könne durch politische Bildung psychotische Krankheitsbilder weniger wahrscheinlich machen und damit solche Taten verhindern? Staatsbürgerkunde gegen Verfolgungswahn? Natürlich nicht. Niemand käme auf die Idee, einen Vulkanausbruch mit Sandsäcken ersticken zu wollen. Die Faktenlage wird bewusst ignoriert, weil man die Tat im politischen Kampf wunderbar instrumentalisieren kann. Quer durch nahezu alle Medien wird genau dies nun getan.

Der Terrorakt dieses schwer gestörten Menschen, der zur Tatzeit mit großer Wahrscheinlichkeit an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt war, soll offenbar dazu benutzt werden, eine bestimmte  Partei der geistigen Urheberschaft zu bezichtigen und sie weiter auszugrenzen. Mit ihr auch diejenigen, die dieser Partei die Stimme gegeben haben oder beabsichtigen, dies zu tun. Damit betreibt man das Werk der Spalter und sorgt gewiss nicht für die Befriedung der Gesellschaft.

Fragen und bittere Erkenntnisse

Was will man damit erreichen? Ablenken davon, dass der Täter mehrfach bei der Polizei vorstellig geworden war und dort einen ziemlich „gestörten“ Eindruck hinterlassen hat? Es war den Behörden bekannt, dass Tobias R. als Sportschütze Zugang zu Waffen hatte. Die Behörden haben es nicht für nötig gehalten, seinen wirren Anzeigen nachzugehen und ggf. seine Waffenbesitzkarte einzuziehen. Verfolgungswahn scheint kein Ausschlusskriterium für die Eignung zum Tragen einer Waffe zu sein. Zudem lagen dem Generalbundesanwalt schon seit November 2019 Teile des Bekennerschreibens vor. Was wurde unternommen? Offenbar nichts! Hier muss man nachhaken.

Über das Leid der unschuldigen Opfer und ihrer Angehörigen hinaus ist das wirklich Verstörende an diesem abscheulichen Terrorakt, die wieder einmal auf entsetzliche Weise bestätigte Erkenntnis, dass der Staat einer seiner wichtigsten Aufgaben, die Bürger – gleich welcher Herkunft – zu schützen, nur unzureichend nachkommt. Wie viele der aktiven, überwiegend linksorientierten gesellschaftlichen Gruppen, beschäftigen sich offenbar auch die Behörden lieber mit vordergründigen Fragen der politischen Korrektheit und der richtigen Haltung gegen vorgebliche Feinde der Demokratie.

Wir sind auf dem bestem Wege, die zentrale zivilisatorische Botschaft der Aufklärung in die Tonne zu treten. „Habe den Mut, dich deines Verstandes zu bedienen“, so Kant. Wenig ist davon übrig geblieben. Heute geht es nurmehr um Symbole und die richtige Haltung, nicht um den Gebrauch des Verstandes. Politik und Medien reagieren reflexhaft ohne auch nur für einen Moment innezuhalten und kritisch zu hinterfragen. Die Analyse lag zeitgleich mit der Tat auf dem Tisch. Willfährig lassen sich die Menschen instrumentalisieren. Sie ziehen auf die Straße und werfen mit Steinen auf die vermeintlichen Urheber – immerhin, noch beschränken sie sich auf verbale Angriffe. Hexenverfolgung im 21. Jahrhundert. Willkommen zurück im Mittelalter!

Nachtrag vom 31.03.2020

Das BKA sieht beim Hanau-Täter kein rechtes Motiv, so melden laut NTV jedenfalls WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung. – Nun ja, es ist wohl schon zu spät, die vorgefasste und bereits weit in Politik und Gesellschaft hinein verbreitete Meinung von der rechtsextremistischen Tat zu korrigieren. Ähnlich wie bei den sogenannten Hetzjagden von Chemnitz, die es nach Meinung der seriösen Neuen Zürcher Zeitung gleichfalls nicht gegeben hat (s. Chemnitz und die Jagd, die keine war, Affentheater um nichtssagendes Chemnitz-Video), wird auch hier das einmal getroffene Urteil nicht nachträglich richtiggestellt werden. Es fügt sich ja auch wunderbar in die politische Agenda von der neuen rechten Gefahr.

Ja, definitiv, man muss Rechtsextremisten mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Diese richtige Haltung darf aber in der politischen Auseinandersetzung nicht dazu führen, dass konservative Meinungen von Linkspopulisten einfach pauschal als rechtsradikal oder gar extremistisch stigmatisiert werden.

Angesichts des überwiegend von Linken geprägten allgemeinen politischen Klimas, wage ich die Vorhersage, dass der oben zitierte Bericht des BKA auf Weisung von höheren Regierungsstellen schon in kurzer Zeit einkassiert und stark relativiert wieder herausgegeben wird. In der Neuauflage wird dann nicht mehr stehen, dass der Täter kein rechtsextremistisches Motiv hatte.

Geschichte ist nicht das, was geschehen ist, sondern das, was darüber berichtet wird.